PIA Praxisintegrierte Ausbildung.

Die neue Ausbildungsform.
 
 
 
Zusätzlich zur bisherigen bewährten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher im 2 BKSP plus Berufspraktikum bieten wir die dreijährige „Praxisintegrierte“ Ausbildungsform (PIA) an, in der die Auszubildenden vom ersten Tag an eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Voraussetzung für einen Schul- bzw. Ausbildungsplatz ist wie bisher die Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss und der erfolgreiche Abschluss des 1 BKSP bzw. Fachhochschulreife oder Abitur plus ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
 
Daneben gelten erweitere Zugangsvoraussetzungen mit dem Ziel, die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher für weitere Personenengruppen zu öffnen.
 
 
 
Die Ausbildung an der Fachschule Praxisintegriert setzt zusätzlich den Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer mit uns kooperierenden Kindertagesstätte voraus. 
 
 
Eckpunkte der neuen Ausbildungsform
 
  • Es bleibt bei einer Breitbandausbildung, d.h. Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit sollen mit allen Altersgruppen ermöglicht werden (u.a. in Form von Praktika).
  • Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre mit jeweils 20 Stunden Unterricht/Schulwoche.
  • Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden innerhalb der 3 Jahre.
  • Die Gesamtverantwortung liegt bei der auszubildenden Schule.
 
 
Veränderungen
 
  • Neben dem Schulvertrag schließen Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab.
  • Es gibt eine Ausbildungsgehalt (ca. 1100 €/Monat im ersten Jahr bis zu ca. 1300 €/Monat im dritten Jahr.)
  • Statt Schulferien steht dem Auszubildenden der tariflich geregelte Urlaub zu.
  • Trotz Ausbildungsvertrag besteht Schülerstatus.
  • Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger ist Voraussetzung.
 
 
Konzept
 
Die neue Ausbildungsform ermöglicht eine noch engere Verzahnung von Theorie und Praxis in der Ausbildung. Die Kooperation zwischen Ausbildungsträgern und Schule ist von entscheidender Bedeutung. Den Anleiter*innen und den Praxislehrkräften kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Neben der Vermittlung und Einübung grundlegender Praxiskompetenzen (u.a. methodisch-didaktische Grundlagen, Beobachtung und Dokumentation) stimmen wir die (schulischen) Praxisaufgaben eng mit den Konzepten und Bedürfnissen der Ausbildungsträger ab.  
 
 
Arbeitszeiten
 
Der Charakter einer schulischen Ausbildung (Fachschulstatus) bleibt bestehen; es bedarf auch Zeiten fürs Selbststudium. In den Schulwochen sollen die Schüler*innen neben den 20 Stunden Unterricht auf zwei Tage verteilt höchstens 2/5 der wöchentlichen Arbeitszeit in den Einrichtungen arbeiten.
 
In den Unterrichtsfreien Zeiten gilt die Wochenarbeitszeit (i.d.R. 39 Stunden). Den Auszubildenden steht der gesetzliche Urlaub (je nach Ausbildungsvertrag 27–30 Tage) zu, der in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden muss.
 
 
Unsere Rahmenplanung
 
1. Schuljahr PIA Unterkurs
 
Praxistage Donnerstag/Freitag
2–3 Wochenblock zu Beginn
01.09.2022 Beginn mit Praxis
19.09.2022 Beginn mit Unterricht
 
Am Ende des Schuljahres: 3-Wochenblock U3 (bzw. Alter 3–6, falls in Krippe eingesetzt)
In einer Einrichtung des eigenen oder eines anderen Trägers
 
1. AnleiterInnentreffen bereits im Juli davor
2. Treffen zum Halbjahr
 
 
zwei Praxisbesuche durch betreuende Lehrkraft
(in jedem Ausbildungsjahr; mit unterschiedlichen Anforderungen)
 
2. Schuljahr PIA Mittelkurs
Praxistage Montag/Dienstag
(Der Wechsel der Praxistage hat sich bewährt und bietet für alle Beteiligten Vorteile)
 
 
Am Ende des Schuljahres:
3-Wochenblock Schulkind-/Jugendalter
In einer Einrichtung des eigenen oder eines anderen Trägers
 
1. AnleiterInnentreffen vor Beginn des Schuljahres, 2. Treffen zum Halbjahr
 
 
Exkursion: Erlebnispädagogische Tage
Tangiert nicht die Praxistage
 
Praxistage: Mittwoch–Donnerstag
 
3. Schuljahr PIA Oberkurs
 
2-Wochenblock im Januar als Ausgleich für „Prüfungswochen“
Praktischer Teil der Facharbeiten  
 
1. Anleiter*innentreffen vor Beginn des Schuljahres, 2. Treffen zum Halbjahr
 
 
Nötige Vorbereitungszeit auf die Prüfungen
 
Jeweils eine Prüfungswoche ist für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen nötig
 
 
Bewerbungen können jederzeit an die FSP Gengenbach gerichtet werden. Danach erfolgt ggf. die Einladung zu einem Bewerbungsnachmittag.
 
 
Einzureichen sind
 
  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • zwei Lichtbilder
  • beglaubigte Zeugnisse
 
 
Ausbildungskosten
 
Schulgeld wird nicht erhoben, jedoch eine Beteiligung an den Schulnebenkosten (aktuell 240 Euro pro Schuljahr).
Die Ausbildung an der Fachschule Praxisintegriert setzt zusätzlich den Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer mit uns kooperierenden Kindertagesstätte voraus.