Fachhochschulreife.
Voraussetzung & Prüfung.
Wer an der Fachschule für Sozialpädagogik die Fachhochschulreife erwerben will, muss im ersten und zweiten Schuljahr (bzw. an den drei Schuljahren in der praxisintegrierten Form) am Zusatzunterricht im Wahlfach Mathematik teilnehmen und im Zusammenhang mit der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen.
Voraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Praktikant*innen
- Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik
- Das erste Schuljahr gilt als Probezeit; die Leistungen in Mathematik müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sein.
Zusatzprüfung
Schriftliche Prüfungsarbeiten in den Fächern
- Deutsch 240 Minuten
- Englisch 200 Minuten
- Mathematik 200 Minuten
Die Prüfungsarbeiten werden landeseinheitlich vom Kultusministerium gestellt. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung abgenommen werden.
Bestehen der Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung ist bestanden, wenn
- der Durchschnitt der Endnoten der Fächer der Zusatzprüfung 4,0 oder besser ist und
- die Leistungen in keinem Fach der Zusatzprüfung mit der Endnote „ungenügend“ bewertet sind
- und die Leistungen insgesamt in nicht mehr als zwei der maßgebenden Fächer und Handlungsfelder einschließlich der Fächer der Zusatzprüfung nicht schlechter als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind und für beide Fächer oder Handlungsfelder ein Ausgleich gegeben ist.
Mit Bestehen der Prüfung erhält man ein zweites Abschlusszeugnis mit Nachweis über den erfolgreichen FH – Abschluss.
